CE-Kennzeichnung

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Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Hersteller die gesetzlichen Bestimmungen für eine Produktgruppe im gesamten europäischen Wirtschaftsraum eingehalten hat und dient als Reisepass für den europäischen Binnenmarkt. Neben den Produzenten sind auch Händler und Importeure von der Kennzeichnungspflicht betroffen, insbesondere wenn der Hersteller nicht im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. In diesen Fällen müssen Händler und Importeure sicherstellen, dass die Anforderungen durch das CE-Zeichen sowie zusätzliche Zertifikate und Nachweise erfüllt werden.

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22. Januar 2014

Rückfragen an:
Mag. Christina Reichl


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