2014: Verpflichtende E-Rechnungen an den Bund
Thomas Palmetzhofer, BMF Abt. V/3
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Ab dem 1. Januar 2014 ist die E-Rechnung an den Bund verpflichtend, sodass Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptieren dürfen. Die Übermittlung erfolgt über strukturierte Formate wie das EB-Interface oder Peppol, wahlweise durch das Hochladen von XML-Dateien oder die Nutzung eines Online-Formulars im Unternehmens-Service-Portal. Diese Umstellung dient der Reduzierung von Verwaltungsaufwänden sowie Druck- und Versandkosten und ermöglicht eine effizientere Verarbeitung der Rechnungen innerhalb der Verwaltung.
