KI ZUSAMMENFASSUNG
Unternehmerinnen und Unternehmer können durch verschiedene Modelle sozial abgesichert werden, indem sie Ansprüche aus vorheriger unselbstständiger Tätigkeit behalten oder eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nutzen. Während bei einer mindestens fünfjährigen Vorbeschäftigung die erworbenen Ansprüche voll erhalten bleiben, bietet die freiwillige Versicherung eine Lösung für Personen ohne vorheriges Angestelltenverhältnis. Die Wirtschaftskammer Österreich plant zudem, die derzeit achtjährige Bindungsfrist der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf fünf bis sechs Jahre zu reduzieren.
