E-Rechnungen an den Bund werden zur Pflicht

Kongress E-Rechnung 2013/2014

Mag. Sabine Gorgosilich, BMF Abt. V/3 und
Thomas Palmetzhofer, BMF Abt. V/3

Download der Folien (pdf/611kB)

KI ZUSAMMENFASSUNG

Ab dem 1. Januar 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes verpflichtet, ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen an die Bundesdienststellen zu übermitteln. Formate wie E-Mail, Fax oder PDF werden nicht mehr akzeptiert; stattdessen müssen technische Standards wie EB Interface oder PEPOL genutzt werden. Die Übertragung erfolgt über das Unternehmens-Service-Portal oder das europäische PEPOL-System, wobei die Rechnungen nach erfolgreicher technischer und semantischer Prüfung automatisiert im Haushaltsverrechnungssystem verarbeitet werden.

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5. Dezember 2012

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