Mag. Sabine Gorgosilich, BMF Abt. V/3 und
Thomas Palmetzhofer, BMF Abt. V/3
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KI ZUSAMMENFASSUNG
Ab dem 1. Januar 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes verpflichtet, ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen an die Bundesdienststellen zu übermitteln. Formate wie E-Mail, Fax oder PDF werden nicht mehr akzeptiert; stattdessen müssen technische Standards wie EB Interface oder PEPOL genutzt werden. Die Übertragung erfolgt über das Unternehmens-Service-Portal oder das europäische PEPOL-System, wobei die Rechnungen nach erfolgreicher technischer und semantischer Prüfung automatisiert im Haushaltsverrechnungssystem verarbeitet werden.
