Dr. Stefan Melhardt, Abteilungsleiter BMF
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KI ZUSAMMENFASSUNG
Ab dem 1. Januar 2013 treten neue EU-Richtlinien zur elektronischen Rechnungslegung in Kraft, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften sowie Kosteneinsparungen und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel haben. Eine wesentliche Neuerung ist die Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen, wobei jede Rechnung in einem beliebigen elektronischen Format als solche anerkannt wird, sofern sie alle erforderlichen Merkmale enthält. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft sowie der Unversehrtheit des Inhalts geht auf das Unternehmen über, welches dies durch innerbetriebliche Steuerungsverfahren oder technische Verfahren wie qualifizierte elektronische Signaturen sicherstellen kann. Dabei müssen die Integrität und Lesbarkeit der Rechnung über den gesamten Aufbewahrungszeitraum von sieben Jahren gewährleistet sein.
