Service Tipp: Elternteilzeit

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Mitarbeiter einen Rechtanspruch auf Elternteilzeit haben?

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Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern, sofern das Dienstverhältnis seit über drei Jahren besteht, jedoch nicht während eines Lehrverhältnisses. Dieser Anspruch gilt auch für Pflege- und Adoptiveltern. Sollten die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sein, kann bis zum vierten Lebensjahr des Kindes eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden.

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25. Mai 2012

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