KI ZUSAMMENFASSUNG
Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern, sofern das Dienstverhältnis seit über drei Jahren besteht, jedoch nicht während eines Lehrverhältnisses. Dieser Anspruch gilt auch für Pflege- und Adoptiveltern. Sollten die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sein, kann bis zum vierten Lebensjahr des Kindes eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden.
