Rene Bogendorfer (WKÖ BSIC) und Michael Pachinger (Kanzlei Saxinger, Chalupsky und Partner Rechtsanwälte GmbH)
E-Day 2012
Rudolf Sallinger Saal - "E-Recht und Sicherheit: Datenschutz – Im Spannungsfeld der verschiedenen Interessen"
KI ZUSAMMENFASSUNG
Der Datenschutz ist als Grundrecht eine Interessenabwägung zwischen Betroffenen und Unternehmen, die eine rechtliche Befugnis wie etwa eine Einwilligung oder gesetzliche Bestimmungen voraussetzt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt zudem der Zweckbindung, Datensparsamkeit sowie Melde- und Registrierungspflichten. Im Falle von Datenmissbrauch bestehen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen, während konformer Datenschutz maßgeblich zum Aufbau von Kundenvertrauen beiträgt.
