KI ZUSAMMENFASSUNG
Eine Gewerbeberechtigung ist erforderlich, sobald eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Je nach Berufsbild müssen bestimmte Qualifikationen oder Zeugnisse vorgelegt werden, während andere Gewerbe für EU-Bürger ab 18 Jahren ohne Vorstrafen zugänglich sind. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer unterstützt bei der elektronischen Anmeldung und bietet Neugründern durch Gebührenbefreiungen finanzielle Vorteile.
