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Mit dem Arbeitsmarktpaket 2 verlängert die Bundesregierung die Kurzarbeitsdauer von 18 auf 24 Monate, während die Behaltefrist von bis zu vier Monaten nach Ablauf der Kurzarbeit bestehen bleibt. Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl begrüßt diese Verlängerung sowie die damit verbundenen materiellen Verbesserungen und beschleunigten Abläufe. Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass das Arbeitsmarktservice im ersten Jahr die Sozialversicherungsbeiträge für den ersten Mitarbeiter von Ein-Personen-Unternehmen übernimmt.
