Direktvertrieb: Betriebsausgaben-Pauschale

Direktvertrieb: Betriebsausgaben-Pauschale

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Handelsvertreter im Direktvertrieb können zur Vereinfachung der Buchhaltung eine Betriebsausgabenpauschale von 12 % ihres Provisionsumsatzes nutzen, um Kosten wie Bewirtungen oder Reiseausgaben abzudecken. Alternativ wird eine Methode erwähnt, bei der ein Pauschalsatz von 45 % angewendet werden kann, um jeglichen Aufwand für die Dokumentation einzelner Ausgaben zu vermeiden. Die Entscheidung zwischen der detaillierten Erfassung tatsächlicher Kosten und einer Pauschalierung hängt von der Höhe der Ausgaben sowie den anfallenden Steuerberatergebühren ab.

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26. Januar 2026

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WKO Steiermark, Direktvertrieb


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