Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Mit der Anmeldung eines Gewerbescheins erfolgt automatisch eine Versicherung bei der SVS, die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung umfasst. Kleinunternehmer können sich unterhalb einer Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 6.631,20 Euro von der Kranken- und Pensionsversicherung abmelden, wodurch monatliche Kosten von etwa 20 Euro für die Unfallversicherung anfallen. Bei Überschreiten dieser Grenze müssen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung sowie eine Unternehmerpauschale entrichtet werden. Die Einhaltung dieser Grenze ermöglicht es zudem, Einkommen zu erzielen, ohne andere Sozialleistungen wie Pensionen oder Arbeitslosengeld zu gefährden.
