Direktvertrieb: Neugründung - Gewerbeberechtigung

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Eine legale Tätigkeit im Direktvertrieb erfordert eine Gewerbeanmeldung unter dem spezifischen Titel „Direktvertrieb“, was als Neugründung kostenfrei möglich ist. Diese Bezeichnung sichert die Betreuung durch das Gremium der Wirtschaftskammer und bietet steuerliche sowie buchhalterische Vorteile, da der Umsatz als Provision gilt. Die verpflichtende Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer ermöglicht gegen eine jährliche Grundumlage den Zugang zu vielfältigen Unterstützungsangeboten wie Rechtsberatung, Seminaren und Brancheninformationen.

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23. Januar 2026

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WKO Steiermark, Direktvertrieb


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