KI ZUSAMMENFASSUNG
Kündigungen können mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die schriftliche Form aufgrund ihrer Beweissicherheit bevorzugt wird. Während eine Kündigung im Krankenstand grundsätzlich zulässig ist, bedarf eine Kündigung während der Schwangerschaft der vorherigen Zustimmung durch Arbeits- und Sozialgerichte. Die einzuhaltenden Fristen ergeben sich aus Kollektivverträgen, dem Angestelltengesetz oder dem Dienstvertrag. Eine fristlose Entlassung ist nur bei außergewöhnlichen und gravierenden Gründen wie Veruntreuung oder Diebstahl zulässig.
