Wer trifft im Ernstfall Entscheidungen?

Für den Tod sorgen die meisten vor und regeln ihre Angelegenheiten mit einem Testament. Doch viele verdrängen die Gefahr der Geschäftsunfähigkeit bei schwerer Krankheit oder schwerem Unfall.

Aber wer trifft eigentlich für uns die Entscheidungen wenn wir das selbst nicht mehr können?

KI ZUSAMMENFASSUNG

Um bei Krankheit oder Unfällen die Existenz von Unternehmen zu sichern, bietet das seit dem 1. Juli geltende Erwachsenenschutzgesetz verschiedene Modelle der Vertretung an. Durch Instrumente wie die Vorsorgevollmacht oder die gewählte Vertretung kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen auch im Falle einer Geschäftsunfähigkeit getroffen werden können. Die Wirtschaftskammer und oberösterreichische Notare unterstützen Unternehmer hierbei durch Rechtsberatung sowie spezielle Hilfspakete.

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6. November 2018

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Abteilung Kommunikation


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