Obwohl die Lebens- und Sozialberater für ihre Gewerbeberechtigungen umfangreiche Ausbildungen nachweisen müssen, werden sie vom Land Steiermark - entgegen den Vorgaben des Bundes – von vielen Tätigkeiten ausgeschlossen. Eine Diskriminierung, die die zuständige Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung nicht mehr hinnehmen will: Fachgruppenobmann Andreas Herz lässt nun eine Musterklage einbringen.