Obwohl die Lebens- und Sozialberater für ihre Gewerbeberechtigungen umfangreiche Ausbildungen nachweisen müssen, werden sie vom Land Steiermark - entgegen den Vorgaben des Bundes – von vielen Tätigkeiten ausgeschlossen. Eine Diskriminierung, die die zuständige Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung nicht mehr hinnehmen will: Fachgruppenobmann Andreas Herz lässt nun eine Musterklage einbringen.
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Lebens- und Sozialberater klagen gegen das Land Steiermark, da Landesförderungen für Supervisionen im Behindertenbereich an die Mitgliedschaft in einem privaten Verein namens ÖVS geknüpft sind. Rechtsanwalt Thomas Neger sieht darin eine diskriminierende Ungleichbehandlung ohne rechtliche Grundlage, die gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Neben einer Unterlassungsklage werden Verfassungsbeschwerden sowie Schadenersatzklagen wegen entgangener Gewinne geprüft. Zudem wird kritisiert, dass viele Mitglieder des ÖVS keine nachgewiesene Berufsberechtigung besitzen.
