Besser vorsorgen als nachher Strafe zahlen

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besser vorsorgen als nachher Strafe zahlen

Ab 25. Mai 2018 regelt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, wie personenbezogene Daten gewonnen, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen bzw. gelöscht werden müssen. Beim Info-Vortrag der Fachgruppe Ingenieurbüros erläuterte WKO-Rechtsexpertin Mag. Ursula Illibauer alle diesbezüglich relevanten Punkte.

12169 views

10. April 2018

Rückfragen an:
Ingenieurbüros WKO Steiermark


Dieses Video auf Facebook teilen

×

WKO.tv Login