Pressekonferenz - BSGH Mindestlohn - Ursula Krepp

„Ein Mindestlohn von 1.500 Euro bedeutet auch, dass es zu einer Parallelverschiebung kommt, weil die Löhne qualifizierter MitarbeiterInnen ebenfalls angehoben werden müssen. Damit verdoppelt sich die Belastung für die Betriebe, die teilweise Steigerungen von bis zu 30 Prozent zu verkraften haben", so die oö. Landesinnungsmeisterin Ursula Krepp.

Kapitel

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Die geplante Mindestlohnerhöhung gefährdet laut Ursula Krepp die internationale Wettbewerbsfähigkeit und führt zu Preissteigerungen sowie einem Lohndruck über alle Qualifikationsstufen hinweg im Gewerbe und Handwerk. Sie warnt vor einem Rückgang der Mitarbeiterzahlen in verschiedenen Branchen sowie einer Gefährdung der Arbeitsplätze für gering qualifizierte Personen und Berufsanfänger. Zur Entlastung fordert sie längere Übergangsfristen bis 2025 sowie eine Senkung der Lohnnebenkosten, damit die Lohnerhöhungen tatsächlich bei den Arbeitnehmern ankommen.

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5. April 2017

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Thomas Blauensteiner


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