„Ein Mindestlohn von 1.500 Euro bedeutet auch, dass es zu einer Parallelverschiebung kommt, weil die Löhne qualifizierter MitarbeiterInnen ebenfalls angehoben werden müssen. Damit verdoppelt sich die Belastung für die Betriebe, die teilweise Steigerungen von bis zu 30 Prozent zu verkraften haben", so die oö. Landesinnungsmeisterin Ursula Krepp.