Mit 1. Jänner 2016 tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft – und das sorgt bei tausenden heimischen Betrieben nach wie vor für großes Unbehagen. Immer noch sind viele Fragen offen – es fehlen sowohl Rechtssicherheit als auch Investitionsschutz. Mit Unterstützung der WKO Steiermark haben sich deshalb 3 heimische Unternehmen dazu entschlossen, beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Registrierkassenpflicht in der jetzigen Form einzubringen.