KI ZUSAMMENFASSUNG
Die WKO Steiermark reicht gemeinsam mit betroffenen Betrieben eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die neue Registrierkassenpflicht ein. Als Gründe werden die mangelnde Rechtssicherheit sowie die fehlende Verhältnismäßigkeit der niedrigen Umsatzgrenzen für Barzahlungen angeführt. Die hohen Anschaffungskosten stehen dabei in einem unpassenden Verhältnis zu den geringen Barumsätzen kleiner Unternehmen. Zur Problemlösung wird eine finanzielle Beteiligung des Finanzministeriums vorgeschlagen.
