WKO bringt Registrierkassenpflicht vor Höchstgericht

Mit 1. Jänner 2016 tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft – und das sorgt bei tausenden heimischen Betrieben nach wie vor für großes Unbehagen. Immer noch sind viele Fragen offen – es fehlen sowohl Rechtssicherheit als auch Investitionsschutz. Mit Unterstützung der WKO Steiermark haben sich deshalb 3 heimische Unternehmen dazu entschlossen, beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Registrierkassenpflicht in der jetzigen Form einzubringen.

KI ZUSAMMENFASSUNG

Die WKO Steiermark reicht gemeinsam mit betroffenen Betrieben eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die neue Registrierkassenpflicht ein. Als Gründe werden die mangelnde Rechtssicherheit sowie die fehlende Verhältnismäßigkeit der niedrigen Umsatzgrenzen für Barzahlungen angeführt. Die hohen Anschaffungskosten stehen dabei in einem unpassenden Verhältnis zu den geringen Barumsätzen kleiner Unternehmen. Zur Problemlösung wird eine finanzielle Beteiligung des Finanzministeriums vorgeschlagen.

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2. November 2015

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