Betriebsanlagen-Genehmigung - Schluss mit Schikanen!

Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Apotheker haben es gut: Sie brauchen vor der Geschäftseröffnung keine Betriebsanlagen-Genehmigung. Anders kleine gewerbliche Betriebe, die etwa Parkplätze anbieten oder ein Radio in der Geschäftsräumlichkeit verwenden. Auch ein oö. Nagelstudio wurde als bewilligungspflichtig eingestuft: Der Nagellack kann Geruchsbelästigungen auslösen und das Feilen der Nägel verursacht Staub. Die Unternehmerin hat diese Staubentwicklung und Geruchsbelästigung „unterschätzt“. Dafür braucht man in Österreich eine Betriebsanlagen-Genehmigung. Der Strafrahmen ohne Bewilligung liegt bei bis zu 3.600 Euro. Das Genehmigungs-Verfahren kostet zudem den Kleinstunternehmer bis zu 1.300 Euro und benötigt rund 30 Tage ab Erstkontakt!



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23. April 2014

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Schluss mit Schikanen


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