Betriebsanlagen-Genehmigung - Schluss mit Schikanen!

Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und Apotheker haben es gut: Sie brauchen vor der Geschäftseröffnung keine Betriebsanlagen-Genehmigung. Anders kleine gewerbliche Betriebe, die etwa Parkplätze anbieten oder ein Radio in der Geschäftsräumlichkeit verwenden. Auch ein oö. Nagelstudio wurde als bewilligungspflichtig eingestuft: Der Nagellack kann Geruchsbelästigungen auslösen und das Feilen der Nägel verursacht Staub. Die Unternehmerin hat diese Staubentwicklung und Geruchsbelästigung „unterschätzt“. Dafür braucht man in Österreich eine Betriebsanlagen-Genehmigung. Der Strafrahmen ohne Bewilligung liegt bei bis zu 3.600 Euro. Das Genehmigungs-Verfahren kostet zudem den Kleinstunternehmer bis zu 1.300 Euro und benötigt rund 30 Tage ab Erstkontakt!



Wir fordern: Schluss mit Schikanen!
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Beim Lackieren von Fingernägeln wurden Mitarbeiter und Anrainer unangenehmen Gerüchen ausgesetzt, was teuer war. Es wird gefordert, mit solchen Schikanen Schluss zu machen. Die gesamte Geschichte dazu ist auf der Website der WKO Oberösterreich verfügbar.

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23. April 2014

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Schluss mit Schikanen


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